nach §37 Abs. 2 SGB V

Behandlungspflege

Wir als ambulanter Pflegedienst erbringen behandlungspflegerische Maßnahmen laut §37.2 SGB V

Alle behandlungspflegerischen Leistungen, die der Arzt verordnen darf und die von den Krankenkassen genehmigt werden können, sind im Leistungsverzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen in der häuslichen Krankenpflege aufgeführt. Diese Leistungskomplexe werden mit der Krankenkasse abgerechnet. In der Sozialstation Wathlingen/Flotwedel werden hierfür nur examinierte Pflegekräfte eingesetzt.

Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:

  • Injektionen
  • Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Kompressionstherapie