nach SGB XI

Häusliche Pflege

Pflegeversicherung

Im Sozialgesetzbuch SGB XI = Pflegeversicherung, sind die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung geregelt. Die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade wird vom MDK in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen vorgenommen. Die Versicherten können nach Genehmigung durch die Pflegekasse zwischen Sach-,Geld- und Kombinationsleistung wählen

Wir bieten Ihnen Leistungen aus dem niedersächsischen Leistungskomplexkatalog an. Das heißt, wir übernehmen bzw. unterstützen Pflegebedürftige Menschen bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. In diesem Katalog sind die Leistungen aufgeführt die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Wir führen ein Erstgespräch bei der Aufnahme durch und erfassen so den Pflege- und Hilfsmittelbedarf. Anhand dieser Erfassung stellen wir einen individuellen Maßnahmenplan auf. Ein Angebot über die gewünschten Pflegeleistungen erstellen wir am PC und besprechen diesen mit dem Pflegeempfänger, deren Angehörigen oder Betreuer. Anschließend wird ein Pflegevertrag abgeschlossen und die Einsätze der Pflegekräfte können beginnen.