nach §45b SGB XI

Zusätzliches Betreuungsangebot

Was heißt das?

Ab dem 1.1.2017 erhalten alle Pflegebedürftigen, der Pflegegrade 1 - 5 Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich. Dieser Betrag steht als Sachleistung bei den Pflegekassen zur Verfügung, und wird je nach Pflegekasse aufgrund eines Vertrags oder Antrags gewährt.

Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können von Einrichtungen mit Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege erbracht werden.

Ebenso können Betreuungs- und Entlastungsangebote von Pflegediensten und Einrichtungen als Gruppen- und Einzelbetreuungen angeboten werden.

Ihre Sozialstation  bietet die Betreuungs- und Entlastungsleistungen als Einzelbetreuung durch Pflegekräfte in der eigenen Häuslichkeit an. Das Betreuungs- und Beschäftigungsangebot richtet sich nach den Fähigkeiten des zu betreuenden Menschen und wird individuell geplant. Die Termine werden persönlich mit den Pflegebedürftigen,  Angehörigen oder dem Betreuer vereinbart. Der Betreuungsumfang kann im Monat bis zu 4 Stunden betragen.

Die Sozialstation Wathlingen/Flotwedel bietet Ihnen auch stundenweise Einsätze an. Diese können Sie nach Bedarf bei uns abrufen, Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei Interesse und Rückfragen melden Sie sich bei uns!

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